Wahlkommission Sachsen - Coburg und Gotha

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Was ist eine Wahlkommission und was ist ihre Aufgabe?

Die Wahlkommission ist ein Eigenname.
Als Gruppe/Personenmehrheit ist die Wahlkommission ein Verein im staatlich deutschen Recht.


Das Ziel des Vereins ist die Vorbereitung von Wahlen und die Feststellung der Staatsangehörigkeit
in einem Bundesstaat.
Der Verein zählt als nicht politischer Verein und fällt somit unter das Vereinsrecht
gemäß § 4 Vereinsgesetz vom 19.04.1908.

Wenn der Verein seine zeitlich begrenzte Aufgabe, das Abhalten der Wahl, abgeschlossen hat
und die verfassungsmäßige Ordnung wieder hergestellt ist, wird der Verein aufgelöst.

Somit ist die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nicht erforderlich.

 

Legitimation der Wahlkommissionen ergeben sich im § 4 Vereinsgesetz vom 19.04.1908

 

§4

Personenmehrheiten, die vorübergehend zusammentreten, um im Auftrage von Wahlberechtigten,
Vorbereitungen, für bestimmte Wahlen zu den auf Gesetz oder Anordnung von Behörden beruhenden öffentlichen Körperschaften zu treffen, gelten vom Tage der amtlichen Bekanntmachung des Wahltages bis zur Beendigung der Wahlhandlung nicht als politische Vereine.

 

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