Wahlkommission Sachsen - Coburg und Gotha

Sie sind hier:   Startseite > Unsere Ansätze
Seitenanfang
Seite
Menü

 

                                  

                                                                         

 

Also, was können wir tun?   

 

Es gibt ganz klare Ansätze und diese werden in vielen Gebieten bereits gegründet und belebt!

 

Wir leben nach wie vor in einem Firmenkonstrukt, was im See und Handelsrecht agiert.

Es handelt sich sicher bei der BRD um staatliche Strukturen, aber definitiv nicht um einen Staat.
Staatlich bedeutet nicht Staat. Es hat sozusagen nur das äußerliche Ansehen. 

 

Wie kommen wir zurück zu Staatsstrukturen im rechtlich sauberen Zustand?

Indem wir alle bisherigen Zustände ablegen und uns selbst organisieren und das geht nur,
indem wir aus dem Notstand heraus über Wahlkommissionen, die die Siegelrechte innehaben,
parallele Strukturen aufbauen, bis wir handlungsfähig sind.

Mitmenschen, ihr solltet Eure Staatsangehörigkeit mit Hilfe der Standesämter/Stadtarchive/Kirchenarchive vor 1914 aus dem jeweiligen Bundesstaat nachweisen  (im Optimalfall vor 1900, jeder sollte so weit zurückgehen wie es möglich ist).   

 

Wie geht das? 

Ihr besorgt Euch beglaubigte Abschriften aus den Geburten,- Ehe,- und Sterberegistern 
(Geburtsanzeige, Geburtsregister, Ehe und Sterbeurkunde) bei Euch angefangen.
Die Ableitung für Ehepartner erfolgt über den Ehemann.
Sollte keine Ehe vorliegen, erfolgt die Ableitung in dieser Generation über die Mutter.
So führt Ihr das fort bis vor 1914.
Es werden die Nachweise nach Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz geführt. (RuStag)

Danach kann man die Staatsstrukturen wieder herstellen.
Die Gemeinden und den Bürgermeister einsetzen und aktivieren.

 

Bitte nochmals der Hinweis:

Es handelt sich nicht um eine verfassunggebende Versammlung,
weil wir bereits eine gültige Verfassung haben.
(das Grundgesetz ist keine Verfassung)

Es geht zurück zur Rechtsstaatlichkeit, da nur wir allein unser Schicksal in der Hand haben.

 

Also kommt ins Tun und erhebt Euch.
Dazu nutzt Ihr die Urkunden als erblichen Nachweis Eurer Staatsangehörigkeit.

 

C

« vorige Seite Seitenanfang nächste Seite »
Seitenanfang
Seite
Menü
Seitenanfang
Seite
Menü

Powered by CMSimple | Template: ge-webdesign.de | Login